Häufig gestellte Fragen
FAQ (Frequent asked questions)
- Allgemeine Teilnahme-Voraussetzungen
- Welche Voraussetzungen brauche ich für welche Ausbildung?
- Sind die fitmedi Akademie Ausbildungen staatlich anerkannt?
- Bekomme ich eine Krankenkassen Anerkennung nach § 20 Abs. 1 SGB V?
- Werden auch Zertifikate und Aus- & Fortbildungen anderer Institutionen bei Ihnen als Voraussetzung anerkannt?
- Kann ich auch mit Meditation oder Yoga meine Vorqualifikation für das Entspannungstraining für Kinder nachweisen und eine Zertifizierung nach §20 SGBV erhalten?
- Was ist ein Überzertifikat?
- Kann ich bei der Buchung von einem Ausbildungspaket die Ausbildungsorte kombinieren?
- Wieviel Zeit habe ich um die Termine eines Ausbildungspakets zu belegen?
- Paketpreise
- Individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen
- Uhrzeiten
- Verpflegung/Getränke
- Personen- / Teilnehmeranzahl bei einer Ausbildung
- Unterrichtssprache
- Was sagen zu den Fortbildungen?
- Was ist, wenn ich krank werde und ich kurzfristig nicht an der Ausbildung teilnehmen kann? Kann ich die Ausbildung dann kostenfrei nachholen?
- Was bedeutet die Bezeichnung nach EQR/EQF Qualifikationsstufe?
- Warum haben manche Fernlerngänge keine ZFU-Zulassungsnummer?
- Stehen Sie den Teilnehmern auch nach der Ausbildung für Fragen zur Verfügung?
- Die Fernstudiengänge sind auf 7 Monate ausgelegt. Kann ich verlängern, wenn ich für das Studium mehr Zeit benötige?
- Wenn ich die Gebühr des Fernlehrgangs auf einmal zahle, kann ich dann das Studium schneller beenden?
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann stellen Sie doch Ihre Fragen direkt an uns.
Teilnahmevoraussetzungen
Allgemeine Teilnahme-Voraussetzungen
Die fitmedi Akademie ist ein Aus- & Weiterbildungsinstitut, d.h. unser Angebot richtet sich an Personen, die beruflich tätig sind oder es noch werden wollen, im
- im Bereich Coaching, Beratung, Team-/Organisationsentwicklung, Change Management, etc.
- psychosozialen und pädagogischen Bereich, u.ä.
- Studierende der Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin, Gesundheitsförderung etc.
Für die meisten unserer Aus- & Fortbildungen gelten keine besonderen Voraussetzungen. Dennoch ist zu beachten, dass es sich immer um Weiterbildungsangebote handelt und es demnach auch keine reinen Selbsterfahrungskurse sind. Grundsätzlich gilt für alle Ausbildungen, dass Sie eine stabile psychische Verfassung haben sollten. Die Ausbildungen sind nicht für Eigentherapiezwecke geeignet.
Einige unserer Ausbildungen haben keine weiteren Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. Meditationslehrer Modul 1B usw. – dann klicken Sie bei der Anmeldung, das Feld „Ich erfülle die Teilnahmevoraussetzungen“ an.
Zum Erwerb mancher Zertifikate ist das Absolvieren eines bestimmten anderen Moduls als Grundqualifikation erforderlich. Um das Zertifikat Stressmanagement Trainer zu erwerben ist es erforderlich ein Entspannungsverfahren (als Trainer) zu beherrschen (Nachweis), z.B. Kursleiter für Progressive Muskelentspannung oder Autogenes Training, Meditation sowie andere auf Nachfrage und Prüfung (siehe Grundqualifikation oder Aufbaumodul).
Welche Voraussetzungen brauche ich für welche Ausbildung?
Bei den einzelnen Ausbildungsmodulen werden die Voraussetzungen genannt. Sollten Sie diese nicht erfüllen, ist es bei einer Vielzahl unserer Fortbildungen dennoch möglich teilzunehmen. Sie erhalten dann statt eines Zertifikats eine Teilnahmebestätigung.
Wir haben Ihnen eine Übersicht zusammengestellt, die einen Überblick der Module aufzeigt.
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Sind die fitmedi Akademie Ausbildungen staatlich anerkannt?
Grundsätzlich besteht in Deutschland keine staatliche Anerkennung im Bereich der freien Gesundheitsberufe.
Das gilt auch für Ausbildungen an anderen Akademien, Instituten und Schulen. Die dort häufig aufgeführten Zertifizierungen beziehen sich auf das entsprechende „Gütesiegel“ und haben meistens mit der Infrastruktur und Organisation zu tun. Bei Anbietern, die sich auf Fernunterricht spezialisiert haben können hierbei Missverständnisse entstehen.
Fernlehrgänge sind staatlich anerkannt, jedoch ausschließlich in ihrer Funktion als Fernlehrgang. Das bedeutet nicht, dass der dort erlangte Abschluss z.B. zum Entspannungstrainer oder Entspannungspädagogen dann staatlich anerkannt ist, wie viele Menschen irrtümlich glauben. Auch unsere Fernlehrgänge zum Meditationsleiter und Entspannungstrainer wurden von der ZFU – der Zentralen Prüfstelle für fernunterricht geprüft und anerkannt.
Akkreditierung Institut für Qualitätsentwicklung Hessen
Vom Hessischen Kultusministerium – Institut für Qualitätsentwicklung – sind wir als Anbieter von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten akkreditiert. Für die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungen erhalten hessische Lehrkräfte Leistungspunkte nach § 8 der IQ- und Akkreditierungsverordnung.
Jedoch alle diese Akkreditierungen und Befreiungen stellen keine staatliche Anerkennung dar. Wenn es bei anderen Anbietern manches Mal so scheint, so ist dies eben leider nur Schein, der sich relativiert, wenn Sie etwas genauer nachhaken und nachfragen. Sehr gerne erläutern wir Ihnen Genaueres auch telefonisch, wenn bei Ihnen Unklarheiten diesbezüglich bestehen.
Bekomme ich eine Krankenkassen Anerkennung nach § 20 Abs. 1 SGB V?
Da es immer wieder viele Fragen gibt, die sich um das Thema Krankenkassen-Anerkennung ranken, haben wir Ihnen hierzu Informationen zur Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention – Deutscher Standard erstellt.
Werden auch Zertifikate und Aus- & Fortbildungen, die ich bei einer anderen Institution gemacht habe bei Ihnen als Voraussetzung anerkannt?
Ja, wir erkennen diese nach individueller Prüfung an. Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihrer Teilnahmebestätigung, des Zertifikates, der Urkunde o.ä. Bei Fragen, ob die Vorkenntnisse passen, können Sie anrufen oder eine E-Mail senden. Für die Gesamtausbildungen bzw. bei Ausbildungspaketen wie z.B. zum Entspannungspädagogen, Bewegungspädagogen ist das Absolvieren von mind. 80% unserer Ausbildungen Voraussetzung.
Kann ich auch mit Meditation oder Yoga meine Vorqualifikation für das Entspannungstraining für Kinder nachweisen und eine Zertifizierung nach §20 SGBV erhalten?
Das Entspannungstraining für Kinder wird von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) entweder für Progressive Muskelentspannung (PME) oder Autogenes Training (AT) zertifiziert, je nach Vorqualifikation. Dafür sind demnach die Entspannungsverfahren Progressive Muskelentspannung – Modul 1A oder/und Autogenes Training – Modul 1F erforderlich, um eine entsprechende Zertifizierung der ZPP zu bekommen. Es ist eines der beiden Entspannungsverfahren für Erwachsene zu absolvieren oder beide, falls man das wünscht sowie dann für die Zertifizierung für Kinder, das Modul Entspannungstrainer/in für Kinder – Modul 2A. Zusammen eingereicht bei der ZPP kann man dann das Entspannungstraining für Kinder mit Autogenem Training und/oder Entspannungstraining für Kinder mit Progressiver Muskelentspannung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert bekommen. Siehe auch https://www.fitmedi-akademie.de/info/20-sgbv-krankenkassenanerkennung Darüber hinaus können Sie dann natürlich auch die Entspannungsverfahren für Erwachsene: Progressive Muskelentspannung und Autogenes Training zertifizieren lassen.
Was ist ein Überzertifikat?
Ein Überzertifikat erhalten Teilnehmer, die ein entsprechendes Ausbildungspaket gebucht haben und alle Ausbildungsmodule, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind absolviert haben. Beispiel: Sie buchen das Ausbildungspaket zum/ zur Entspannungspädagogen/ Entspannungspädagogin, das Überzertifikat ist „Entspannungspädagoge/ Entspannungspädagogin“. Es gibt nun hierfür kein einzelnes Ausbildungsmodul, sondern mit Abschluss des letzten Ausbildungsmoduls, welches zum Ausbildungsziel gehört, wird neben dem Zertifikat des Ausbildungsmoduls, z.B. Achtsamkeitstrainer, auch das Überzertifikat ausgestellt. Dies ist jedoch kein automatisierter Prozess, sodass wir Sie darum bitten uns zu informieren, wenn Sie Ihr letztes Modul absolvieren, damit wir es fertig stellen und Ihnen der Dozent dieses dann überreichen kann. Ansonsten senden wir es Ihnen auch gerne im Anschluss an die Ausbildung per Post zu.
Uhrzeiten
In der Regel beginnen die Aus- & Fortbildungen um 09:30 Uhr und enden um 17:30 Uhr. Änderungen sind in den Informationen zur Ausbildung oder in der Ausschreibung ausgewiesen.
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Kann ich bei der Buchung von einem Ausbildungspaket die Ausbildungsorte kombinieren?
Ja, das ist möglich. Sie können ganz frei die verschiedenen Termine und Ausbildungsorte kombinieren. Es ist auch möglich, eine Intensivausbildung zu wählen. Geben Sie einfach bei Ihrer Anmeldung zum Ausbildungspaket einen „Hauptstandort“ bei der Wahl des Ausbildungsortes an. Sollte es keinen Standort geben der überwiegt, wählen Sie einfach einen beliebigen aus. Da Sie Ihre Termine und Orte dann ja noch einreichen, ist das für uns auch verständlich.
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Wieviel Zeit habe ich um die Termine eines Ausbildungspakets zu belegen?
Üblicherweise gehen wir davon aus, dass die Teilnehmenden in 24 Monaten das Ausbildungspaket absolvieren. Sollten Sie ein besonders großes Paket buchen, bzw. zu einem Ausbildungspaket ein zweites ergänzen ist es auch möglich, dass Sie sich 36 Monate Zeit nehmen. Eine Verlängerung ist auf Anfrage im Einzelfall möglich.
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Paketpreise
Die Paketpreise können nur zu Beginn einer Ausbildung in Anspruch genommen werden. Wir bieten zahlreiche Ausbildungspakete mit Rabatten bis zu 30% an, die wir aus nachfolgenden Gründen gewähren können:
- Planungssicherheit
- geringerer Aufwand bei der Rechnungsstellung und Organisation
- Demnach ist eine „nachträgliche“ Paketbuchung, um vom Rabatt zu profitieren, nur wie folgt möglich:
- Sie haben ein Ausbildungsmodul besucht uns entscheiden sich für ein Ausbildungspaket, mit mindestens 3 Ausbildungsmodulen. www.fitmedi-akademie.de/akademie/ausbildungspakete
- Sie haben ein kleines Ausbildungspaket gebucht (z.B. 2 Ausbildungsmodule) und möchten nun auf ein größeres Ausbildungspaket aufbuchen (ab 2000,00 €).
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Individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen
Eine zinslose Ratenzahlung können wir wie folgt anbieten:
- Ratenzahlungen erst bei Ausbildungspaketen ab 1000,00 €
- monatlicher Mindestratenzahlungsbetrag 300,00 €
- maximale Ratenanzahl 12, bei Ausbildungspaketen ab 3000,00 €
- Weitere Konditionen
Die Raten werden ab Buchung des Ausbildungspakets, bzw. vor Start des ersten Ausbildungsmoduls in gleichen Raten und aufeinanderfolgenden Monaten bezahlt. Die letzte Rate muss vor dem Abschluss des letzten Ausbildungsmoduls beglichen sein. Beispielsweise kann es sein, dass Sie ein Paket gebucht haben, bei dem Sie in 12 Monatsraten zahlen könnten z.B. Stressmanagement Coach zum Gesamtpreis im Paket: 3990,- €, monatliche Rate 12 x 332,50 €. Da Sie jedoch gerade viel Zeit haben schaffen Sie es mit allen Modulen in 10 Monaten fertig zu sein, dann würde der Ratenzahlungsvertrag 10 Monate laufen, monatliche Rate 10 x 399,- €..
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Verpflegung/Getränke
Die Kosten für ein Mittagessen oder Snacks sind in den Gebühren nicht enthalten. Für Kaffee, Tee und Wasser gesorgt. Am Veranstaltungsort Rödermark ist es möglich zu einem nahegelegenen Gasthof zu Fuß zu gehen, hierfür ist eine Vorbestellung notwendig, damit dieses zur Mittagspause fertig ist. Für die Mittagsverpflegung ist es auch möglich sich etwas mitzubringen. Auch das Bestellen von Speisen, ist nach Absprache mit den anderen Teilnehmern bei einem Lieferservice möglich.
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Personen- / Teilnehmeranzahl bei einer Ausbildung
Üblicherweise können Sie in unseren Ausbildungsmodulen mit einer maximalen Personenanzahl von 14 rechnen, sodass mit dieser geringen Teilnehmerzahl jeder auch „gehört“ wird. Einige Ausbildungen sind für eine noch kleinere Anzahl von Personen konzipiert, dies wird dann direkt beim Ausbildungsmodul ausgeschrieben. Ausnahmen sind der Workshop Stimmtrainig sowie das Seminar Existenzgründung und Marketing, hier haben wir eine größere Teilnehmerzahl.
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Unterrichtssprache
Die Unterrichtssprache ist Deutsch und wir bitten um Verständnis, dass wir im Interesse der anderen Lehrgangsteilnehmer auf Sprachschwierigkeiten in der Regel keine Rücksicht nehmen können.
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Was ist, wenn ich krank werde und ich kurzfristig nicht an der Ausbildung teilnehmen kann? Kann ich die Ausbildung dann kostenfrei nachholen?
Bei kurzfristiger Absage ist es uns nicht mehr möglich Ihren Platz neu zu besetzen und der Platz bleibt dann frei. Ähnlich wie bei einem Urlaub ist es daher wichtig sich im Vorfeld zu überlegen, ob Sie eine Versicherung abschließen, die Ihnen im Krankheitsfall, die Ausbildungsgebühren erstattet, sodass Sie erneut buchen können.
Wichtiger Hinweis: Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich eine Seminarversicherung abzuschließen die, wie eine Reiserücktrittsversicherung, bei Krankheit und anderen Fällen, die Ihre Teilnahme verhindern, die Ausbildungsgebühr einschl. Anreise und Hotel abgedeckt (Beitrag für Seminarversicherung ab ca. 15 Euro, je nach Seminarkosten).
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Was bedeutet die Bezeichnung nach EQR/EQF Qualifikationsstufe?
Möglicherweise lesen Sie bei verschiedenen Ausbildungsinstituten eine Qualifikationsstufe nach EQR oder EQF. Es handelt sich hierbei um die Einteilung der Ausbildung/en nach dem European Qualifications Framework (EQF). In Deutschland wird dieser als DQR umgesetzt.
Zurzeit gibt es keine Richtlinien für private Institutionen und Akademien, sodass wir Ihnen diese nicht ausstellen können.
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Warum haben die Fernlerngänge keine ZFU Zulassungsnummer?
Gemäß § 1, Abs. 1 Nr. 2 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ist durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Unterricht dann zulassungsbedürftig, wenn der Lernerfolg überwacht wird. Dies ist bei einem reinen Selbstlernstudium nicht der Fall.
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Stehen Sie den Teilnehmern auch nach der Ausbildung für Fragen zur Verfügung?
Grundsätzlich stehen wir unseren Teilnehmern der Präsenz- und Fernlehrgänge auch nach dem Absolvieren der Fortbildungen für Fragen zur Verfügung.
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Die Fernstudiengänge sind auf 7 Monate ausgelegt. Kann ich verlängern, wenn ich für das Studium mehr Zeit benötige?
Wenn Sie mehr als 7 Monate benötigen, um Ihren Fernlehrgang zu beenden, so ist dies auf Antrag möglich. Dies wird individuell entschieden, aber Sie erhalten mindestens 4 Wochen, bzw. der Fernlehrgang wird ausgesetzt, bis Sie wieder weitermachen können. Nicht ausgesetzt hingegen ist die Zahlung.
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Wenn ich die Gebühr des Fernlehrgangs auf einmal zahle, kann ich dann das Studium schneller beenden?
Sie haben die Möglichkeit die Komplettgebühr des Fernlehrgangs auf einmal zu bezahlen und können dann auch das Lerntempo individuell für sich bestimmen, wenn Sie sich die Lehrhefte auf einmal zusenden lassen. Jedoch ist es und frühestens 6 Monate nach dem Beginn ihres Lehrgangs möglich Ihr Zertifikat auszustellen. Es ist wichtig, dass Sie bis dahin auch die Übungen gemacht haben, die entsprechend über den Zeitraum wirken, z.B. bei der Entspannung den eigenen 8 Wochen Kurs des jeweiligen Verfahrens beendet haben oder bei der Meditation die verschiedenen Möglichkeiten auch selbst erfahren haben.
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